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Solarmodul Haus

Energieberatung

für Stuttgart und Umgebung
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Unabhängige Beratung

Meine Beratung ist neutral und frei von externen Interessen.

Kundenorientierung

Klarer Fokus auf die Erfüllung der Bedürfnisse meiner Kunden.

Zertifizierter Experte

Staatlich anerkannter und gelisteter Energie-Effizienz- und Nachhaltigkeits-experte mit langjähriger Berufserfahrung.

Schnelle Durchführung

Es wird auf eine möglichst schnelle Bearbeitung von Aufträgen Wert gelegt. Im Ausnahmefall können Förderanträge umgehend gestellt werden.

Leistungen

Solarpaneele auf Bäumen
  • Warum ist eine Energieberatung sinnvoll?
    Hier sind fünf überzeugende Gründe, warum die Beauftragung eines Energieberaters für Sie von Vorteil ist: Kosteneinsparungen: Ein Energieberater kann Ihnen helfen, Einsparpotenziale aufzudecken, wodurch Sie Ihre Energiekosten dauerhaft reduzieren können. Nutzung von Fördermitteln: Wir unterstützen Sie als Energieberater bei der Beantragung von Fördermitteln für Sanierungsprojekte, was Ihnen finanzielle Vorteile bringt. Steigerung des Immobilienwerts: Immobilien, die energetisch optimiert sind, besitzen einen höheren Marktwert und erfahren somit eine Wertsteigerung. Verbesserter Wohnkomfort: Energetische Verbesserungen an Ihrer Immobilie können das Raumklima und somit Ihre Lebensqualität erhöhen. Umweltschutz: Durch den Einsatz von nachhaltigen Energielösungen und der Verwendung energieeffizienter Technologien können Sie Ihren CO2-Fußabdruck minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ich bin darauf spezialisiert, Ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten und dabei Ihre Betriebskosten zu senken. Kontaktieren Sie mich gerne, um mehr über meine umfangreichen Energieberatungsdienstleistungen zu erfahren und die Vorteile der Energieeffizienz zu nutzen.
  • Sind die Maßnahmen in einem Sanierungsfahrplan verpflichtend?
    Generell bietet der Sanierungsfahrplan lediglich eine Orientierungshilfe bezüglich des Zustandes ihrer Immobilie und identifiziert mögliche Verbesserungspotenziale, sowie Vorschläge zu deren Umsetzung. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht bindend und verpflichten Sie nicht zur Durchführung.
  • Benötige ich überhaupt einen Energieberater?
    Die Notwendigkeit eines Energieberaters hängt von Ihrem Vorhaben ab. Falls Sie Renovierungen planen, ohne Fördermittel zu beantragen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich, kann jedoch dazu beitragen, zukünftige Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Falls Sie jedoch Förderungen in Anspruch nehmen möchten oder einen Energieausweis benötigen, ist die Unterstützung eines qualifizierten Energieberaters bzw. eines vom Bund anerkannten und gelisteten Energie-Effizienzexperten unerlässlich. Nur ein solcher Fachmann ist berechtigt, Förderanträge zu stellen und rechtsgültige, anerkannte Energieausweise auszufertigen.
  • Wie erhalte ich Förderungen vom Staat?
    Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an einem förderfähigen Programm teilnehmen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag korrekt gestellt und im Anschluss alle erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Oftmals ist es erforderlich, dass Sie im Rahmen der Bundesförderprogramme einen Energieeffizienz-Experten mit einbinden müssen. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, den Antrag über oder zumindest in Unterstützung mit einem Energieberater zu stellen.
  • Wie viel Förderung bekomme ich für eine Energieberatung für mein Wohngebäude?
    Dies hängt maßgeblich von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt die Fördersumme maximal 650 €, während Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten eine Unterstützung von 850 € erhalten. Zusätzlich für WEG: 250 € einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
  • Kann ich die Stuttgarter Fördermittel mit den Bundes- und Landesfördermitteln kombinieren?
    Ja, als Kunde von Energieeffizienz Gutachter können Sie die Stuttgarter Fördermittel mit den Bundes- und Landesfördermitteln kombinieren, um Ihre Energieeffizienzprojekte zu finanzieren. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen jeder Fördermaßnahme zu prüfen. In vielen Fällen können die unterschiedlichen Förderungen miteinander kombiniert werden, solange die Gesamtfördersumme bestimmte Grenzen nicht überschreitet und keine Doppelförderung für denselben Zweck erfolgt. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die verschiedenen Förderoptionen zu evaluieren und eine optimale Förderstrategie zu entwickeln. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten.
  • Lassen sich mehrere Förderungen miteinander kombinieren?
    Es stehen Zuschüsse, Förderkredite und steuerliche Anreize zur Verfügung. Während Zuschüsse und Kredite häufig für spezifische Maßnahmen oder umfangreiche Sanierungen eingesetzt werden, bietet die steuerliche Förderung insbesondere Vorteile für selbstgenutztes Wohneigentum. Es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren, jedoch sollte eine Doppelförderung vermieden werden. Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die optimalen Fördermöglichkeiten für Ihre individuellen Bedürfnisse zu ermitteln.
  • Wann brauche ich keinen Energieausweis?
    Ein Energieausweis ist unter bestimmten Umständen nicht erforderlich. Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder nicht regelmäßig genutzt werden, wie Ferienhäuser oder Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, ist kein Energieausweis nötig. Des Weiteren sind Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder eine zu erwartende jährliche Energieverbrauchsanfordung von weniger als einem Viertel der normalen Nutzung aufweisen, ebenfalls von dieser Pflicht befreit. Energieeffizienz Gutachter hilft Ihnen, die spezifischen Anforderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Immobilie rechtskonform.
  • Ab wann brauche ich einen Energieausweis?
    Der Energieausweis muss dem Interessenten spätestens während der Immobilienbesichtigung unaufgefordert vorgezeigt werden. Zusätzlich sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, die wesentlichen Informationen aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige klar anzugeben. Dies ermöglicht es dem potenziellen Käufer oder Mieter, den energetischen Zustand der Immobilie in seine Kauf- oder Mietentscheidung einzubeziehen. Demnach wird ein Energieausweis spätestens zum Start der (Online-)Vermarktung benötigt. Das absichtliche oder fahrlässige Unterlassen der Angabe dieser Kennzahlen aus dem Energieausweis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Wer ist für die Ausstellung eines Energieausweises verantwortlich?
    Die Verantwortung für die Erstellung des Energieausweises liegt beim Gebäudeeigentümer bzw. Verkäufer. Dies ist im aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Entsprechend muss der Verkäufer auch die Kosten für den Energieausweis übernehmen.
  • Lohnt sich Photovoltaik in einem Einfamilienhaus ohne Batteriespeicher?
    Ja, Photovoltaikanlagen können sich in einem Einfamilienhaus auch ohne Batteriespeicher lohnen. Der Nutzen hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Anlage, der Sonneneinstrahlung vor Ort, den aktuellen Strompreisen und der Eigenverbrauchsrate. Ohne Batteriespeicher wird der erzeugte Strom direkt ins Netz eingespeist und vergütet, was dennoch wirtschaftlich sein kann. Die Armortisationszeit, also der Zeitraum bis sich die Investition durch Einsparungen und Einnahmen amortisiert hat, variiert. Durchschnittlich liegt diese bei 10 bis 15 Jahren, je nach oben genannten Faktoren. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse durch einen Experten von Energieeffizienz Gutachter kann helfen, die genaue Amortisationszeit für Ihr spezifisches Einfamilienhaus zu berechnen und die für Sie optimalen Lösungen zur Energieeinsparung zu finden.
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